Geld erhalten aus bereits
gekündigten Versicherungen
Hatten Sie in der Zeit von
1995 bis 2001 Lebens- oder Rentenversicherungen abgeschlossen und diese
wieder gekündigt, steht Ihnen auf Grund eines Urteils des
Bundesgerichtshofes eine Nachzahlung zu. Der Antrag hierzu muss
formgerecht gestellt werden. Hierbei sind wir Ihnen gerne behilflich.
Für unsere Kunden haben wir
schon Nachzahlungen von zum Teil mehreren Tausend Euro erreichen können.
Hatten Sie in der selben
Zeit Versicherungen abgeschlossen und diese beitragsfrei gestellt,
erhalten Sie eine Erhöhung des Rückkaufwertes und der
Versicherungssumme.
Ohne Antrag behalten die
Versicherer dieses Geld.
Also: "sprechen Sie uns an" |