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Geld erhalten aus bereits gekündigten Versicherungen

 

Hatten Sie in der Zeit von 1995 bis 2001 Lebens- oder Rentenversicherungen abgeschlossen und diese wieder gekündigt, steht Ihnen auf Grund eines Urteils des Bundesgerichtshofes eine Nachzahlung zu. Der Antrag hierzu muss formgerecht gestellt werden. Hierbei sind wir Ihnen gerne behilflich.

 

Für unsere Kunden haben wir schon Nachzahlungen von zum Teil mehreren Tausend Euro erreichen können.

 

Hatten Sie in der selben Zeit Versicherungen abgeschlossen und diese beitragsfrei gestellt, erhalten Sie eine Erhöhung des Rückkaufwertes und der Versicherungssumme.

 

Ohne Antrag behalten die Versicherer dieses Geld.

Also: "sprechen Sie uns an"

 

 

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